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Abo – Fallen, Abmahn – Anwälte, Inkasso – Abzocke, Identitätsdiebstahl,

Kartenmissbrauch -> die IGV kann helfen

Sie sind im Internet oder durch ein vermeintliches Gewinnspiel an eine Abo – Falle geraten? Ihnen ist eine anwaltliche Abmahnung ins Haus geflattert? Inkasso – Abzocker drohen Ihnen mit Negativ – Einträgen? Wir können Ihnen helfen (im Rahmen der IGV-Mitgliedschaft) da wieder raus zu kommen.

–>  Rufen Sie uns dazu an: Tel. 0 86 31 / 98 88 12 oder schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Teure Kreditverträge widerrufen

Die Widerrufsbelehrungen vieler Kreditverträge sind fehlerhaft. Verbraucher können Tausende Euro Zinsen sparen, wenn sie ihre Kreditverträge widerrufen. Bei Immobilienfinanzierungen genauso wie bei Konsumentenkrediten kann der Widerruf des Darlehensvertrages bis zu vierstellige Beträge bringen – vor allem, wenn die Bank dem Kreditnehmer eine teure Restschuldversicherung mitverkauft hat. Informieren Sie sich bei der IGV über die Rechtslage.

 

Forward-Darlehen zur Zinssicherung – was ist das?

Kreditnehmer können sich so bis zu fünf Jahre vor Ablauf ihres Darlehens einen festen Zins für ihren Anschlusskredit sichern. Dieser setzt sich zusammen aus dem bei Abschluss aktuellen Zinssatz und einem Forward- Aufschlag. Ein Forward-Darlehen ist keine Option für den Kreditnehmer, sondern eine fest vereinbarte Kreditzusage. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Vorausdarlehen der Bausparkassen, denn dabei handelt es sich um einen Sofortkredit mit gleichzeitigem Abschluss eines Bausparvertrags, der das Darlehen später ablöst.

Kreditnehmer, deren Darlehen in den nächsten Jahren ausläuft sollten sich über die Möglichkeiten eines Forward- Darlehens bei der IGV informieren.

 

Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

Die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nun möglich, in vielen Fällen auch rückwirkend. Das Gericht erklärte die Gebühr für unzulässig, da die Bearbeitung eines Kreditantrags allein im Interesse der Bank erfolge.

Werden diese Gebühren auf den Kunden abgewälzt, kann von einer Pflicht zur Rückerstattung ausgegangen werden. Banken und Sparkassen reagieren noch sehr zögerlich, was die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren angeht. Von solchen Aussagen sollten Sie sich jedoch nicht entmutigen lassen und sich bei der IGV Rechtsrat einholen.

 
 
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